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Algemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen Stand 1.1.2012
Rino Bossy Design, Wülfrath (RBD)

 

1. Allgemein


Die nachstehenden Bedingungen sind für jeden mit RBD geschlossenen Vertrag ausschließlich maßgebend. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
 

2. Vertragsgegenstand


Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots-
/Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen, dem Pflichtenheft und Terminplan.

 

3. Geheimhaltung


RBD verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
 

4. Vergütung


Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils bei Rechnungsstellung geltendenHöhe, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Nebenleistungen (wie z.B. Reise-, Transportkosten) werden zusätzlich berechnet.

5. Zahlungsbedingungen


Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsstellung RBD fällig. Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zulässig.
Der Vertragspartner kann mit den Ansprüchen von RBD nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung von RBD unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis beruht.

6. Vergütungsänderung


Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einerumfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist RBD berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15 % des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten, so ist RBD verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht RBD die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten zu.

7. Lieferzeiten


Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus konstruktions und / oder entwicklungstechnischen Gründen erforderlich, ist RBD berechtigt, den Lieferzeitpunkt um 6 Wochen zu überschreiten. Nach Ablauf der 6 Wochen Frist kann RBD vom Auftraggeber in Verzug gesetzt werden. Die Haftung für Verzugsschäden wird – soweit gesetzlich zulässig –ausgeschlossen. Bei der fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten ist ein Verzugsschaden auf typische und voraussehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen des Rücktritts oder Schadensersatzes ausgeschlossen. Einen Verzögerungsschaden kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn RBD Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit beim Verzögerungsschaden
der Ausschluß der leichten Fahrlässigkeit bei Verletzung von
Hauptpflichten in diesen AGB unwirksam ist, beschränkt sich die Haftung von RBD auf typische und voraussehbare Verzögerungsschäden.

 

8. Übernahme, Abnahme und Gefahrübergang


Das Auftraggeber hat das Entwicklungsresultat nach Anzeige der Bereitstellung bei RBD oder an einem anderen vereinbarten Ort abzunehmen und zu übernehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf ihn über. Erfolgt die Übergabe nicht bei RBD, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Entwicklung einer Transportperson übergeben wurde.
Transportkosten trägt der Auftraggeber. RBD ist berechtigt, auf
Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung abzuschließen.

9. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den
Geschäftsbeziehungen mit RBD bleiben alle Rechte an der Entwicklungim Eigentum von RBD, insbesondere Geschmacksmusterrechte,
Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das
Eigentum am hergestellten Produkt/Entwicklung.

 

10. Aus der Tätigkeit entstehende Rechte,

Arbeitnehmererfindungen


Der Auftraggeber hat RBD von etwaigen Ansprüchen nach dem Arbeitnehmererfindergesetz freizustellen.


11. Werbung


Falls vereinbart, wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen, die Namensnennung „Rino Bossy Design, Wülfrath“ vorzunehmen. RBD ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.
 

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte


Die von RBD angefertigten Arbeiten und  Entwürfe sind durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann gelten, wenn die nach § 2 UrhG geltende Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber bei Abschluss des Projektes und vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte.

Die angefertigten Arbeiten dürfen nur im vereinbarten Rahmen, zum vereinbarten Zweck nach schriftlicher Vereinbarung verwendet werden. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Mehrfachnutzungen oder Übertragungen auf andere Produkte sind honorarpflichtig und müssen vom Auftragnehmer eingewilligt werden.

13. Freiexemplar
 

RBD hat Anspruch auf ein gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 1.000,00 €nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten muss RBD den darüber hinausgehenden Betrag – wenn auf einem Belegmuster bestanden wird – an den Auftraggeber bezahlen. Verzichtet RBD auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf Farb- und sw--Fotos in Form von Diapositiven und Negativen bzw. druckfähigen Bilddateien..
 

14. Gewährleistung und Haftung
 

RBD haftet für die Mangelfreiheit seiner Konstruktionszeichnungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn nach dem Willen des Bestellers kein Prototyp anhand der für die Entwicklung notwendigen
Konstruktionszeichnungen angefertigt werden sollte.
Für Schäden, die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbar waren, haftet RBD nicht.
Beauftragt der Auftraggeber RBD auch mit der Anfertigung eines Prototyps anhand der Konstruktionszeichnungen, so kann der Auftraggeber Mangelbeseitigungen der Entwicklung innerhalb von 6 Monaten ab Abnahme verlangen. Für Mangelfolgeschäden haftet RBD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

15. Haftung für Neuheit
 

RBD haftet nicht für die Neuheit des hergestellten Produkts.
 

16. Zessionsausschluss
 

Der Auftraggeber darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nicht übertragen.

17. Sonstiges


Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, 42489 Wülfrath. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbedingung unter Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand 40822 Mettmann. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und Firmensitz aus dem Inland verlegt hat oder sein
Wohn- oder Firmensitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so aufzulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

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